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Endnutzer-Lizenzvertrag

Die Vereinbarung, die die Nutzung der Boreon-Software regelt. Dies ist der bindende Text und keine Zusammenfassung davon.

Aktualisiert

Dieses Dokument ist eine Übersetzung. Der englische Text ist massgebend.

1. Die Vereinbarung, und wie sie angenommen wird

Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag, die Vereinbarung genannt, ist ein Vertrag zwischen Boreon Industries LLC, Boreon genannt, und der Organisation, die die Software lizenziert, Kunde genannt.

Der Kunde nimmt die Vereinbarung zum frühesten der folgenden Zeitpunkte an: bei Unterzeichnung einer Bestellung, die auf sie verweist, bei ihrer Annahme auf dem Bildschirm, wenn die Software installiert wird oder wenn ein Benutzer sich erstmals anmeldet, oder bei Installation, Vervielfältigung, Zugriff auf die Software oder ihrer sonstigen Nutzung.

Eine Person, die die Vereinbarung nicht annimmt, darf die Software nicht installieren, nicht auf sie zugreifen und sie nicht nutzen und muss jede bereits gehaltene Kopie entfernen.

Die Person, die die Vereinbarung annimmt, sichert zu, dass sie befugt ist, die in der Bestellung genannte Organisation zu binden. Wo keine Organisation genannt ist, bindet die Vereinbarung diese Person persönlich.

Die neben diesem Dokument veröffentlichte Lizenzzusammenfassung ist in einfacher Sprache geschrieben, damit ein Leser die Form der Vereinbarung verstehen kann, bevor er sie vollständig liest. Sie ist eine Erläuterung und kein Ersatz. Wo die Zusammenfassung und diese Vereinbarung voneinander abweichen, gilt diese Vereinbarung.

2. Begriffsbestimmungen

Software
Die Boreon-Plattform in Objektcodeform, einschliesslich des Gateways, der Anwendungen der Suite, des Software Development Kit, der semantischen Schicht, aller Befehlszeilen- oder Skriptkomponenten und aller Updates, die unter der Vereinbarung geliefert werden.
Dokumentation
Die Benutzer- und Administratordokumentation, die Boreon mit der Software liefert, in ihrer jeweils aktualisierten Fassung. Marketingmaterial, Website-Texte, Roadmaps, Demonstrationen und Präsentationen sind keine Dokumentation.
Bestellung
Ein schriftliches oder elektronisches Bestelldokument, das von beiden Parteien angenommen wurde und das die Edition, den zulässigen Umfang, die Laufzeit und die Gebühren bezeichnet. Eine Bestellung bezieht diese Vereinbarung durch Verweis ein.
Server Edition
Die selbst gehostete Edition, unbefristet lizenziert und in eine Infrastruktur ausgerollt, die der Kunde kontrolliert. Kommerziell als Enterprise License angeboten.
Cloud Edition
Die gehostete Edition, von Boreon auf dedizierter Infrastruktur in Genf, Schweiz, betrieben und für die Dauer eines Abonnements lizenziert.
Zulässiger Umfang
Die in der Bestellung genannten Grenzen, die benannte Benutzer, gleichzeitige Benutzer, Instanzen, Umgebungen, verbundene Sites, Entitäten oder jedes andere in der Bestellung festgelegte Mass umfassen können.
Kundendaten
Daten, Inhalte, Metadaten, Zugangsdaten, Konfigurationen und Aufzeichnungen, die der Kunde oder seine Benutzer in die Software einbringen oder die die Software aus Systemen liest, die der Kunde mit ihr verbindet.
Output
Berichte, Exporte, Prüfaufzeichnungen, Arbeitsmappen, Skripte, Dashboards, Befunde und sonstiges Material, das die Software aus Kundendaten erzeugt.
KI-Funktionen
Jede Funktion der Software, die einen Prompt an ein grosses Sprachmodell oder einen vergleichbaren Dienst des maschinellen Lernens sendet, um zu entwerfen, zusammenzufassen, zu klassifizieren, zu erklären oder zu beraten.
Benutzer
Eine vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigte Person, einschliesslich Beschäftigter sowie Auftragnehmer und Berater, während sie für den Kunden tätig sind.
Updates
Korrekturen, Patches, Sicherheitsbehebungen und neue Versionen der Software, die Boreon Kunden mit derselben Berechtigung allgemein zur Verfügung stellt.
Komponenten Dritter
Mit der Software oder in ihr gelieferte Software, die einem Dritten gehört, einschliesslich Open-Source-Komponenten, von denen jede unter ihren eigenen Bedingungen lizenziert ist.

3. Die gewährte Lizenz

Vorbehaltlich der Vereinbarung, des Zulässigen Umfangs und der Zahlung der anwendbaren Gebühren gewährt Boreon dem Kunden eine Lizenz, die Software zu installieren und zu nutzen und die Dokumentation zu nutzen, für die internen Geschäftszwecke des Kunden.

Die Lizenz ist nicht ausschliesslich, nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar und nach Massgabe der Kündigungsbestimmungen der Vereinbarung widerruflich. Sie ist auf die Edition, die Umgebungen und die Masse beschränkt, die in der Bestellung festgelegt sind.

Was die Lizenz abdeckt

  • Nutzung durch Benutzer, innerhalb des Zulässigen Umfangs.
  • Nutzung durch Auftragnehmer und Berater, während sie für den Kunden tätig sind, zu denselben Bedingungen, wobei der Kunde für ihre Handlungen und Unterlassungen verantwortlich bleibt, als wären es seine eigenen.
  • Das Anfertigen einer angemessenen Zahl von Kopien für Sicherungs-, Notfallwiederherstellungs- und Archivierungszwecke, wobei jede Kopie die Hinweise trägt, die das Original trägt.
  • Der Betrieb einer nicht produktiven Instanz für Test-, Staging- oder Schulungszwecke je lizenzierter Produktionsinstanz, sofern die Bestellung nichts anderes bestimmt.
  • Das Entnehmen von aus Kundendaten erzeugtem Output und dessen Weitergabe an Prüfer, Aufsichtsbehörden, Berater und den Vorstand des Kunden. Output gehört dem Kunden, und die Vereinbarung beschränkt seine Nutzung in keiner Weise.

Für die Server Edition ist die Lizenz unbefristet und besteht fort, solange der Kunde die Vereinbarung einhält, vorbehaltlich der Wirkung einer Kündigung. Der Anspruch auf Updates und auf Support hängt von einer laufenden Wartungs- oder Abonnementlaufzeit ab, wie in der Bestellung festgelegt.

Für die Cloud Edition besteht die Lizenz für die in der Bestellung festgelegte Abonnementlaufzeit fort und endet, wenn diese Laufzeit endet.

4. Evaluierung, Testnutzung und Nutzung von Vorabversionen

Boreon kann die Software zur Evaluierung, als Testversion, als Proof of Concept oder als Beta-, Vorschau- oder sonstige Vorabversion zur Verfügung stellen. Dieser Abschnitt gilt für diese Nutzung und geht jeder widersprechenden Bestimmung der Vereinbarung vor.

  • Die Lizenz ist auf den Zeitraum, die Zahl der Benutzer und den Zweck beschränkt, die bei ihrer Gewährung schriftlich festgehalten werden, und sie dient der Evaluierung und nicht der produktiven Nutzung.
  • Boreon kann die Evaluierung jederzeit, mit oder ohne Ankündigung, aussetzen, einschränken, ändern oder zurückziehen und kann die Umgebung und ihre Inhalte löschen, wenn sie endet.
  • Vorabversionen können unvollständig sein, sich vor der Freigabe wesentlich ändern oder überhaupt nicht freigegeben werden.

DIE SOFTWARE WIRD FÜR EVALUIERUNGS- UND VORABVERSIONSNUTZUNG SO, WIE SIE IST, UND WIE VERFÜGBAR BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG, SUPPORT, SERVICE LEVEL, FREISTELLUNG ODER ABHILFE IRGENDEINER ART. IM GESETZLICH HÖCHSTZULÄSSIGEN UMFANG IST DIE GESAMTHAFTUNG VON BOREON AUS EVALUIERUNGS- ODER VORABVERSIONSNUTZUNG, FÜR DIE KEINE GEBÜHR GEZAHLT WURDE, NULL.

Der Kunde darf keine Produktionsdaten, deren Verlust er sich nicht leisten kann, in eine Evaluierungsumgebung einbringen und darf sich für eine regulatorische Frist oder eine Prüfungsfrist nicht auf eine Evaluierungsumgebung verlassen.

Eine Testnutzung wird manchmal von einer gesonderten unterzeichneten Verpflichtung im Hinblick auf einen nachfolgenden Lizenzkauf begleitet. Wo das der Fall ist, legt jenes Dokument fest, was jede Partei versprochen hat, und dieser Abschnitt verdrängt es nicht.

5. Beschränkungen

Ausser soweit die Vereinbarung es ausdrücklich erlaubt oder anwendbares Recht es trotz eines vertraglichen Verbots ausdrücklich erlaubt, darf der Kunde nicht, und darf keinem Dritten gestatten:

  1. Die Software verkaufen, weiterverkaufen, vertreiben, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, abtreten, verpfänden oder anderweitig übertragen oder sie einer Person ausserhalb der Organisation des Kunden zugänglich machen.
  2. Die Software als Servicebüro, als Outsourcing- oder Managed Service oder im Auftrag eines Dritten betreiben oder anderweitig einer Person ausserhalb des Zulässigen Umfangs ihre Nutzung gestatten.
  3. Die Software zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, übersetzen oder anderweitig versuchen, den Quellcode, die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder Datenstrukturen der Software abzuleiten.
  4. Die Software verändern, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke von ihr erstellen oder sie so mit anderer Software kombinieren, dass ein abgeleitetes Werk entsteht.
  5. Einen Lizenzschlüssel, eine Berechtigungsprüfung, eine Zugangskontrolle, eine Nutzungsmessung, einen Prüfpfad, eine Freigabeschranke oder eine Sicherheitsfunktion der Software umgehen, deaktivieren oder beeinträchtigen.
  6. Einen Urheberrechts-, Marken-, Wasserzeichen-, Zuschreibungs- oder sonstigen Eigentumshinweis in der Software oder von ihr erzeugt entfernen, verdecken, verändern oder nicht wiedergeben.
  7. Die Software, die Dokumentation oder aus einer von beiden abgeleitete Informationen verwenden, um ein Produkt oder einen Dienst zu entwerfen, zu entwickeln, zu vermarkten oder zu unterstützen, das oder der mit der Software konkurriert.
  8. Die Ergebnisse eines Wettbewerbs-Benchmarks oder einer Leistungsbewertung der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Boreon veröffentlichen oder anderweitig einem Dritten offenlegen. Diese Beschränkung gilt nicht für einen Sicherheitsbefund, der im Rahmen des in der Richtlinie zur zulässigen Nutzung beschriebenen Verfahrens zur Meldung von Schwachstellen gemeldet und koordiniert wird; jene Richtlinie regelt diese Offenlegung stattdessen.
  9. Die Software verwenden, um rechtsverletzendes, rechtswidriges oder deliktisches Material zu speichern oder zu übertragen oder um Material unter Verletzung eines Rechts Dritter zu speichern oder zu übertragen.
  10. Die Software über den Zulässigen Umfang hinaus nutzen oder irgendeinen Schritt unternehmen, um den gemessenen Umfang geringer erscheinen zu lassen als den tatsächlich genutzten.

Wo das Recht einer Rechtsordnung dem Kunden ein nicht ausschliessbares Recht gibt, die Software zu dekompilieren, um Interoperabilität herzustellen, darf der Kunde es ausüben. Zuvor muss der Kunde die erforderlichen Interoperabilitätsinformationen schriftlich bei Boreon anfordern und Boreon eine angemessene Frist einräumen, sie zu liefern, und erlangte Informationen dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden.

Der Kunde darf die Software in keiner Anwendung einsetzen, bei der ein Versagen zum Tod, zu Körperverletzung oder zu schweren physischen, ökologischen oder finanziellen Schäden führen könnte, einschliesslich des Betriebs von Luftfahrzeugen, Nuklearanlagen, lebenserhaltenden Systemen, Waffensystemen oder Notfallinfrastruktur. Die Software ist für diese Verwendungen nicht entworfen, gebaut oder getestet.

Die von Boreon veröffentlichte Richtlinie zur zulässigen Nutzung gilt für die Nutzung der Software und wird durch Verweis in die Vereinbarung einbezogen.

6. Eigentum und Rechtsvorbehalt

Die Software wird dem Kunden lizenziert, nicht verkauft.

Boreon und seine Lizenzgeber halten alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Software, der Dokumentation, dem Software Development Kit, allen darin enthaltenen Designs, Schnittstellen, Methoden, dem Know-how und den Inhalten sowie alle Rechte des geistigen Eigentums an allem Vorgenannten, zusammen mit jeder Änderung, Verbesserung und jedem abgeleiteten Werk davon, wie auch immer sie entstehen.

Die Namen Boreon und TabKit, die Namen der Anwendungen der Suite sowie die Logos, Marken und die visuelle Identität von Boreon sind Marken von Boreon Industries LLC. Die Vereinbarung gewährt kein Recht, sie zu verwenden, ausser so, wie die Software selbst sie anzeigt.

Alle in der Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Boreon und seinen Lizenzgebern vorbehalten. Nichts in der Vereinbarung ist so zu lesen, dass ein Recht stillschweigend, durch Estoppel oder anderweitig gewährt würde.

7. Feedback

Der Kunde und seine Benutzer können Boreon nach eigenem Ermessen Vorschläge, Funktionswünsche, Fehlerberichte, Kommentare oder sonstiges Feedback zur Software geben. Feedback zu geben ist freiwillig.

Wo Feedback gegeben wird, gewährt der Kunde Boreon eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, vollständig bezahlte und unterlizenzierbare Lizenz, es zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verändern und in jedes Produkt oder jeden Dienst von Boreon aufzunehmen, ohne Verpflichtung, Namensnennung oder Zahlung irgendeiner Art.

Feedback wird auf nicht vertraulicher Basis gegeben. Der Kunde darf in Feedback keine Kundendaten, personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen Dritter aufnehmen.

8. Kundendaten und die Verantwortlichkeiten des Kunden

Im Verhältnis zwischen den Parteien ist der Kunde Eigentümer der Kundendaten und allen Outputs. Die Vereinbarung überträgt an keinem von beiden Eigentum auf Boreon.

Für die Cloud Edition gewährt der Kunde Boreon eine beschränkte Lizenz, Kundendaten zu hosten, zu verarbeiten, zu übertragen und anzuzeigen, ausschliesslich um die Software bereitzustellen, sie zu warten und zu sichern und Gesetze einzuhalten. Boreon nutzt Kundendaten nicht, um Modelle zu trainieren, und nutzt sie nicht, um seine Produkte zu entwickeln oder zu verbessern. Für die Server Edition stellt sich die Frage nicht, denn Kundendaten werden überhaupt nicht an Boreon übertragen.

Wofür der Kunde verantwortlich ist

  • Das Innehaben der Rechte, Einwilligungen und der Rechtsgrundlage, die erforderlich sind, damit Kundendaten in die Software eingebracht und von ihr verarbeitet werden dürfen, einschliesslich in Bezug auf personenbezogene Daten.
  • Die Richtigkeit, Qualität, Rechtmässigkeit und Integrität der Kundendaten.
  • Die Handlungen und Unterlassungen seiner Benutzer sowie jede Nutzung der Software durch eine Person, die an den Kunden oder durch den Kunden ausgestellte Zugangsdaten verwendet.
  • Die Konfiguration der Software, die Gewährung und den Entzug von Zugang sowie das Setzen der Freigabeschranken und Kontrollen, die seiner eigenen Risikolage angemessen sind.
  • Für die Server Edition die Sicherheit, das Patchen, die Sicherung, die Verfügbarkeit und die Notfallwiederherstellung der Infrastruktur, auf der sie läuft, sowie die Verwahrung des Bootstrap-Administratorkontos und des Geheimnisses, das gespeicherte Zugangsdaten verschlüsselt. Boreon hält keines von beiden und kann keines von beiden wiederherstellen.
  • Das Führen eigener Sicherungen und eigener Kopien von Output, wo er sie für Aufbewahrungs-, Prüfungs- oder Kontinuitätszwecke benötigt.
  • Die unverzügliche Benachrichtigung von Boreon über jede unbefugte Nutzung der Software oder Kompromittierung seiner Zugangsdaten, von der er Kenntnis erlangt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen zur Datenverarbeitung, die diesem Abschnitt in Bezug auf diese Verarbeitung vorgehen.

9. KI-Funktionen

Die Software enthält KI-Funktionen. Sie sind beratend. Die Software schreibt nicht auf der Grundlage einer Modellausgabe in ein verbundenes System ohne eine Handlung, die eine Person vornimmt, und jede solche Handlung durchläuft die Freigabeschranken der Software.

Wie KI-Funktionen bereitgestellt werden

  • KI-Funktionen sind optional und ausgeschaltet, bis der Kunde sie einschaltet.
  • Der Kunde stellt seine eigenen Zugangsdaten für den von ihm gewählten Modellanbieter bereit und ist die Vertragspartei dieses Anbieters. Der Kunde ist für die Gebühren, Kontingente und Nutzungsbedingungen dieses Anbieters verantwortlich.
  • Das Einschalten einer KI-Funktion bewirkt, dass Prompts und der zu ihrer Beantwortung erforderliche Kontext an den vom Kunden gewählten Anbieter übertragen werden. Wo dieser Anbieter ausserhalb der Schweiz sitzt, verlässt die Übertragung den Schweizer Bereitstellungsbereich. Das ist eine Entscheidung, die der Kunde trifft.
  • Boreon ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Genauigkeit, Sicherheit, Preisgestaltung, Aufbewahrungspraxis oder Bedingungen irgendeines Modellanbieters und kontrolliert nicht, was ein Anbieter mit einem Prompt tut.

Was ein Output einer KI-Funktion ist, und was nicht

Modellausgaben entstehen durch statistische Inferenz. Sie können unvollständig, veraltet, in sich widersprüchlich oder mit Überzeugung falsch sein. Sie können genau die Daten falsch beschreiben, die ihnen gegeben wurden.

BOREON GIBT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GENAUIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, EIGNUNG ODER TAUGLICHKEIT IRGENDEINER AUSGABE EINER KI-FUNKTION. DER KUNDE MUSS JEDE SOLCHE AUSGABE VON EINER QUALIFIZIERTEN PERSON PRÜFEN LASSEN, BEVOR ER SICH DARAUF VERLÄSST.

Der Kunde darf eine Ausgabe einer KI-Funktion nicht als alleinige Grundlage für eine regulatorische Einreichung, eine Prüfungsschlussfolgerung, eine Rechtsposition, eine Personalentscheidung, eine Sicherheitsfeststellung oder irgendeine andere Entscheidung mit wesentlichen Folgen verwenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu entscheiden, welches Gewicht er einer Ausgabe beimisst, und für die Folgen jeder Entscheidung, die er trifft.

Ähnliche oder identische Ausgaben können für andere Kunden erzeugt werden. Die Vereinbarung gewährt dem Kunden keine Exklusivität an irgendeiner Ausgabe, und Boreon sichert nicht zu, dass eine Ausgabe originär ist oder dass ihre Nutzung die Rechte eines Dritten nicht verletzt.

10. Keine Rechts-, Prüfungs- oder sonstige fachliche Beratung, und keine Gewährleistung der Compliance

Die Software ist ein Werkzeug. Sie zeichnet auf, inspiziert, vergleicht und berichtet. Sie übt kein fachliches Urteil aus und ist kein Ersatz für jemanden, der es tut.

NICHTS, WAS DIE SOFTWARE ERZEUGT, IST RECHTS-, REGULATORISCHE, PRÜFUNGS-, BUCHHALTUNGS-, STEUER-, SICHERHEITS- ODER SONSTIGE FACHLICHE BERATUNG. BOREON GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE DAZU FÜHRT, DASS DER KUNDE DIE EINHALTUNG IRGENDEINES GESETZES, IRGENDEINER VORSCHRIFT, NORM, IRGENDEINES RAHMENWERKS, IRGENDEINER ZERTIFIZIERUNG, IRGENDEINES VERTRAGS ODER IRGENDEINER PRÜFUNGSANFORDERUNG ERREICHT ODER AUFRECHTERHÄLT.

Compliance ist die Verantwortung des Kunden. Sie hängt von den Kontrollen des Kunden ab, von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, die er verbindet, von den Entscheidungen, die seine Leute treffen, vom Umfang, den er zu inspizieren wählt, und von Verhalten, das gänzlich ausserhalb der Software liegt. Zwei Organisationen mit identischen Konfigurationen können aus Gründen, die die Software weder sieht noch kontrolliert, zu unterschiedlichen regulatorischen Ergebnissen kommen.

Output ist ein Nachweis dessen, was die Software zum Zeitpunkt ihres Laufs innerhalb des ihr gegebenen Umfangs beobachtet hat. Er ist keine Zertifizierung, Bestätigung, Zusicherung oder Stellungnahme und darf einer Aufsichtsbehörde oder einem Prüfer nicht als eines davon vorgelegt werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigenen Rechts-, Prüfungs- und Compliance-Berater hinzuzuziehen und sich selbst zu vergewissern, dass die Software für seine Zwecke geeignet ist, bevor er sich auf sie verlässt.

11. Komponenten Dritter und verbundene Dienste

Die Software enthält Komponenten Dritter, einschliesslich Open-Source-Komponenten. Jede bleibt ihrer eigenen Lizenz unterworfen, und diese Lizenzen regeln die jeweilige Komponente. Wo eine Open-Source-Lizenz dem Kunden ein Recht gewährt, hat der Kunde dieses Recht, und die Vereinbarung versucht nicht, es ihm zu nehmen. Wo eine Open-Source-Lizenz in Bezug auf diese Komponente der Vereinbarung widerspricht, geht die Open-Source-Lizenz für diese Komponente vor.

Boreon liefert Komponenten Dritter ohne Gewährleistung irgendeiner Art auf eigene Rechnung, und die Haftungsbeschränkungen der Vereinbarung gelten für sie.

Die Software verbindet sich mit Systemen, die von Dritten betrieben werden, darunter möglicherweise Tableau, Salesforce, Snowflake, Databricks, Microsoft, Modellanbieter und Infrastrukturanbieter. Diese Systeme werden von ihren eigenen Anbietern unter ihren eigenen Bedingungen bereitgestellt und liegen ausserhalb der Kontrolle von Boreon.

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, gültige Berechtigungen für jedes System zu halten, das er verbindet, und für die Bedingungen, die er mit jedem Anbieter vereinbart hat.
  • Boreon ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Leistung, Sicherheit, Genauigkeit, Preisgestaltung oder Fortführung irgendeines Systems eines Dritten oder für irgendeine Änderung, die ein Anbieter an seinen Schnittstellen oder seinen Bedingungen vornimmt.
  • Eine von einem Drittanbieter vorgenommene Änderung, die eine Funktion der Software einschränkt oder ausser Kraft setzt, ist kein Mangel der Software und keine Verletzung der Vereinbarung durch Boreon.
  • Die Nennung eines Dritten beschreibt, womit sich die Software verbindet. Sie impliziert keine Unterstützung, kein Sponsoring, keine Zertifizierung, keine Partnerschaft und keine Prüfung durch diesen Dritten, ausser wo eine bestimmte Beziehung gesondert genannt wird.

12. Support, Wartung und Updates

Support, Wartung und jede Service-Level-Zusage werden nur in dem Umfang erbracht, der in der Bestellung oder in einer gesonderten Supportvereinbarung festgelegt ist. Die Vereinbarung selbst verpflichtet Boreon nicht, Support zu leisten, eine bestimmte Version zu pflegen oder irgendeine Reaktions- oder Lösungszeit einzuhalten.

Boreon kann jede Funktion der Software ändern, verbessern oder einstellen und kann Updates herausgeben, die Funktionalität verändern oder entfernen. Boreon wird während der bezahlten Laufzeit eines Abonnements der Cloud Edition keine Änderung vornehmen, die dessen Kernfunktionalität wesentlich und nachteilig verringert, ausser wo eine Änderung durch Gesetz, aus Sicherheitsgründen oder durch einen Drittanbieter erforderlich ist.

Der Kunde ist für die Installation von Updates der Server Edition verantwortlich. Boreon ist nicht verantwortlich für einen Verlust, der aus einem Mangel entsteht, den ein geliefertes Update behoben hätte, oder aus einer Version, die nicht mehr unterstützt wird.

Wo die Wartung für die Server Edition ausläuft, besteht die Lizenz zum Betrieb der bereits installierten Version fort, und der Anspruch auf weitere Updates und auf Support endet, bis die Wartung wieder aufgenommen wird.

13. Gebühren, Steuern und Lizenzverifizierung

Die Gebühren, die Währung, der Abrechnungszeitraum und die Zahlungsbedingungen sind in der Bestellung festgelegt. Gebühren sind im Voraus zahlbar, sofern die Bestellung nichts anderes bestimmt, und sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, ausser wo die Vereinbarung ausdrücklich eine Erstattung vorsieht.

  • Die Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Quellensteuer, Zölle und ähnliche Abgaben, die sämtlich vom Kunden zu zahlen sind, mit Ausnahme von Steuern auf das Nettoeinkommen von Boreon.
  • Boreon kann auf einen überfälligen Betrag Zinsen in Höhe des niedrigeren Werts von eineinhalb Prozent pro Monat oder des gesetzlich höchstzulässigen Satzes berechnen, zusammen mit den angemessenen Kosten der Beitreibung.
  • Boreon kann die Software ganz oder teilweise aussetzen, wo ein unbestrittener Betrag dreissig Tage nach schriftlicher Mahnung unbezahlt bleibt. Die Aussetzung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
  • Eine Nutzung über den Zulässigen Umfang hinaus ist ab dem Datum, an dem die Mehrnutzung begann, zum anwendbaren Satz zu vergüten.

Verifizierung

Der Kunde muss genaue Aufzeichnungen führen, die ausreichen, um die Einhaltung des Zulässigen Umfangs nachzuweisen, und muss sie für die Laufzeit und zwei Jahre danach aufbewahren.

Boreon kann die Einhaltung höchstens einmal in jedem Zeitraum von zwölf Monaten verifizieren, mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von mindestens dreissig Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten, in einer Weise, die den Betrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt, und vorbehaltlich der Vertraulichkeitsbestimmungen der Vereinbarung. Die Verifizierung erfolgt auf Kosten von Boreon, ausser dass der Kunde, wo sie eine Unterlizenzierung von mehr als fünf Prozent feststellt, die angemessenen Kosten der Verifizierung zusätzlich zu den für die unlizenzierte Nutzung geschuldeten Gebühren trägt.

14. Vertraulichkeit

Jede Partei kann Informationen der anderen erhalten, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die eine vernünftige Person aufgrund ihrer Art oder der Umstände der Offenlegung als vertraulich verstehen würde. Die Software, die Dokumentation und alle Leistungs- oder Sicherheitsinformationen über sie sind vertrauliche Informationen von Boreon. Kundendaten sind vertrauliche Informationen des Kunden.

Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen nur verwenden, um die Vereinbarung zu erfüllen, muss sie mindestens mit der Sorgfalt schützen, die sie auf ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und nie mit weniger als angemessener Sorgfalt, und darf sie nicht offenlegen, ausser gegenüber ihren Mitarbeitenden und Beratern, die sie benötigen und die durch nicht weniger schützende Pflichten gebunden sind.

Diese Pflichten gelten nicht für Informationen, die ohne Verstoss öffentlich sind oder werden, die die empfangende Partei bereits frei von jeder Pflicht innehatte, die sie unabhängig ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt oder die sie rechtmässig von einem Dritten ohne Beschränkung erhält.

Wo eine Offenlegung durch Gesetz oder durch eine zuständige Behörde erzwungen wird, darf die empfangende Partei das erforderliche Mindestmass offenlegen und muss, soweit dies rechtlich zulässig ist, umgehend Mitteilung machen, damit die andere Partei Schutz suchen kann.

Jede Partei anerkennt, dass ein Verstoss gegen diesen Abschnitt einen Schaden verursachen kann, für den Schadenersatz ein unzureichender Rechtsbehelf ist, und dass die andere Partei zusätzlich zu jedem anderen Rechtsbehelf Unterlassung verlangen kann.

15. Beschränkte Gewährleistung

Boreon gewährleistet, dass die Software für neunzig Tage ab dem Datum, an dem sie dem Kunden erstmals unter einer Bestellung, für die eine Gebühr bezahlt wurde, zur Verfügung gestellt wird, im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert, wenn sie in Übereinstimmung mit der Dokumentation und der Vereinbarung installiert, konfiguriert und verwendet wird.

Boreon gewährleistet ferner, dass es alle fachlichen oder Support-Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbringt und dass es nicht wissentlich Schadcode in die Software einbringt.

Der ausschliessliche Rechtsbehelf

Wo der Kunde Boreon innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich von einem Verstoss gegen diese Gewährleistung benachrichtigt, wird Boreon nach eigener Wahl und als einziger und ausschliesslicher Rechtsbehelf des Kunden angemessene Anstrengungen unternehmen, um die betroffene Software zu korrigieren oder zu ersetzen, oder, wo es feststellt, dass keines von beiden wirtschaftlich zumutbar ist, die betroffene Lizenz beenden und die dafür bezahlten Gebühren für den nicht abgelaufenen Teil der dann laufenden Laufzeit erstatten.

Was die Gewährleistung nicht abdeckt

  • Jeder Mangel, der aus einer Änderung der Software durch jemand anderen als Boreon oder aus der Kombination mit Software, Hardware oder Daten entsteht, die nicht von Boreon geliefert wurden.
  • Jeder Mangel, der aus einer Nutzung ausserhalb der Dokumentation, ausserhalb des Zulässigen Umfangs oder in einer Umgebung entsteht, die die veröffentlichten Anforderungen nicht erfüllt.
  • Jeder Mangel, der aus Kundendaten, aus einem verbundenen Drittsystem oder aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden, eines Benutzers oder eines Dritten entsteht.
  • Evaluierungs-, Test-, Beta-, Vorschau- und andere Vorabnutzung sowie jede Nutzung, für die keine Gebühr bezahlt wurde, die alle von der Wie-besehen-Bestimmung des Evaluierungsabschnitts abgedeckt sind.
  • Jedes Problem, das der Kunde nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist meldet.

16. Gewährleistungsausschluss

AUSSER FÜR DIE AUSDRÜCKLICHE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IM VORHERGEHENDEN ABSCHNITT UND IM MAXIMAL NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION, JEDER OUTPUT UND ALLE ZUGEHÖRIGEN DIENSTLEISTUNGEN WIE BESEHEN UND WIE VERFÜGBAR BEREITGESTELLT, MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDER ART.

BOREON UND SEINE LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BESTIMMUNGEN JEDER ART AUS, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER SICH AUS GESCHÄFTSVERLAUF, LEISTUNGSVERLAUF ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEND, EINSCHLIESSLICH JEDER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES RECHTSTITELS, DER UNGESTÖRTEN NUTZUNG, DER GENAUIGKEIT UND DER NICHTVERLETZUNG.

OHNE DAS VORSTEHENDE ZU BESCHRÄNKEN, GEWÄHRLEISTET BOREON NICHT, DASS DIE SOFTWARE UNUNTERBROCHEN, RECHTZEITIG, SICHER ODER FEHLERFREI SEIN WIRD, DASS ALLE MÄNGEL BEHOBEN WERDEN, DASS SIE MIT EINEM BESTIMMTEN DRITTSYSTEM FUNKTIONIERT ODER DIES WEITERHIN TUT, DASS SIE JEDES RISIKO, JEDE FEHLKONFIGURATION, BERECHTIGUNG, ABHÄNGIGKEIT ODER JEDES PROBLEM IN EINER VERBUNDENEN UMGEBUNG ERKENNT, DASS EIN OUTPUT GENAU ODER VOLLSTÄNDIG SEIN WIRD ODER DASS EIN ERGEBNIS ERZIELT WIRD.

Kein Rat und keine Information, ob mündlich oder schriftlich, die von Boreon oder über die Software erlangt werden, und keine Aussage in einer Website, einem Angebot, einer Präsentation, einer Demonstration oder einer Roadmap begründen eine Gewährleistung, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung genannt ist.

Manche Rechtsordnungen erlauben den Ausschluss bestimmter Gewährleistungen oder stillschweigender Bestimmungen nicht. Wo dies der Fall ist, gelten die obigen Ausschlüsse nur im zulässigen Umfang, und jedes zwingende Recht, das nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt unberührt.

17. Haftungsbeschränkung

Ausgeschlossene Schadenskategorien

IM MAXIMAL NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KEINE PARTEI UND KEIN LIZENZGEBER ODER LIEFERANT VON BOREON FÜR IRGENDEINEN INDIREKTEN, BEILÄUFIGEN, BESONDEREN, FOLGE-, EXEMPLARISCHEN ODER STRAFSCHADEN ODER FÜR IRGENDEINEN VERLUST VON GEWINN, UMSATZ, ERWARTETEN EINSPARUNGEN, GOODWILL, RUF, GESCHÄFTSGELEGENHEIT ODER VERTRAG, FÜR IRGENDEINEN VERLUST, EINE BESCHÄDIGUNG ODER UNGENAUIGKEIT VON DATEN, FÜR IRGENDEINE BETRIEBSUNTERBRECHUNG, FÜR IRGENDWELCHE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER ERSATZDIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR IRGENDEINE AUFSICHTSRECHTLICHE GELDBUSSE ODER STRAFE, DIE DIESER PARTEI AUFERLEGT WIRD, WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, DELIKT, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Die Gesamthöchstgrenze

IM MAXIMAL NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WIRD DIE GESAMTE KUMULIERTE HAFTUNG VON BOREON, SEINEN LIZENZGEBERN UND SEINEN LIEFERANTEN, DIE AUS DER VEREINBARUNG UND DER SOFTWARE ENTSTEHT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, FÜR ALLE ANSPRÜCHE INSGESAMT DEN BETRAG NICHT ÜBERSTEIGEN, DEN DER KUNDE UNTER DER ANWENDBAREN BESTELLUNG IN DEN ZWÖLF MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, TATSÄCHLICH AN BOREON GEZAHLT HAT. WO KEIN BETRAG GEZAHLT WURDE, IST DIESE HAFTUNG GLEICH NULL.

Was von diesen Grenzen ausgenommen ist

Nichts in der Vereinbarung schliesst eine Haftung aus oder beschränkt sie, die nicht rechtmässig ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Die obigen Ausschlüsse und die Höchstgrenze gelten nicht für:

  • Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht werden.
  • Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.
  • Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten, in jeder Rechtsordnung, deren Recht deren Ausschluss nicht erlaubt.
  • Die Freistellungspflichten einer der Parteien unter der Vereinbarung.
  • Jeden Verstoss des Kunden gegen den Abschnitt über die Beschränkungen, gegen den Umfang der Lizenz oder gegen die geistigen Eigentumsrechte von Boreon.
  • Beträge, die vom Kunden unter einer Bestellung ordnungsgemäss geschuldet und zahlbar sind.
  • Jede Haftung, die zwingendes anwendbares Recht nicht auszuschliessen oder zu beschränken erlaubt.

Warum die Grenzen dort gezogen sind, wo sie sind

Diese Grenzen sind eine vereinbarte Risikoverteilung zwischen den Parteien und eine grundlegende Basis des Geschäfts. Die Gebühren spiegeln sie wider und wären ohne sie wesentlich höher. Sie gelten kumuliert über alle Ansprüche, sie gelten unabhängig von der Form der Klage, und sie gelten selbst dann, wenn festgestellt wird, dass ein beschränkter Rechtsbehelf in der Vereinbarung seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat.

Wo zwingendes lokales Recht einer Partei Rechte gibt, die diese Grenzen andernfalls verringern würden, bleiben diese Rechte unberührt, und die Grenzen gelten nur in dem Umfang, den dieses Recht erlaubt.

18. Von Boreon gewährte Freistellung bei Rechtsverletzung

Boreon wird den Kunden gegen jeden Anspruch eines Dritten verteidigen, der behauptet, dass die Software, wenn sie innerhalb des Zulässigen Umfangs und in Übereinstimmung mit der Dokumentation und der Vereinbarung genutzt wird, ein Urheberrecht, eine Marke oder ein Geschäftsgeheimnis oder ein in einer in der Bestellung genannten Rechtsordnung erteiltes Patent verletzt, und wird jeden Schadenersatz zahlen, der gegen den Kunden von einem zuständigen Gericht endgültig zugesprochen wird, oder jeden Vergleich, den Boreon schriftlich genehmigt, in Bezug auf einen solchen Anspruch.

Bedingungen

Diese Freistellung setzt voraus, dass der Kunde Boreon umgehend schriftlich von dem Anspruch benachrichtigt, Boreon die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich überlässt und angemessene Mitwirkung und Informationen auf Kosten von Boreon leistet. Der Kunde darf keine Haftung anerkennen und keinen Vergleich schliessen ohne die schriftliche Zustimmung von Boreon. Der Kunde darf auf eigene Kosten mit einem Anwalt seiner Wahl teilnehmen.

Boreon zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe

Wo die Software für rechtsverletzend befunden wird oder nach der angemessenen Auffassung von Boreon wahrscheinlich dafür befunden wird, kann Boreon nach eigener Wahl und auf eigene Kosten das Recht beschaffen, dass der Kunde sie weiter nutzt, sie ersetzen oder ändern, sodass sie nicht rechtsverletzend ist und dabei in der Funktion im Wesentlichen gleichwertig bleibt, oder, wo keines von beiden wirtschaftlich zumutbar ist, die betroffene Lizenz beenden und die dafür bezahlten Gebühren für den nicht abgelaufenen Teil der dann laufenden Laufzeit erstatten, oder für die Server Edition einen Anteil der Lizenzgebühr, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Ausschlüsse

Boreon hat keine Verpflichtung in Bezug auf einen Anspruch, der entsteht aus:

  • Änderung der Software durch jemand anderen als Boreon.
  • Kombination oder Nutzung der Software mit einem Produkt, einer Dienstleistung, Daten oder einem System, die nicht von Boreon geliefert wurden, wo der Anspruch ohne diese Kombination vermieden worden wäre.
  • Nutzung der Software ausserhalb des Zulässigen Umfangs, ausserhalb der Dokumentation oder unter Verstoss gegen die Vereinbarung.
  • Kundendaten oder jeder Inhalt, jede Spezifikation oder Anweisung, die vom Kunden geliefert werden.
  • Fortgesetzte Nutzung einer angeblich rechtsverletzenden Version, nachdem Boreon eine nicht rechtsverletzende Version zur Verfügung gestellt hat.
  • Komponenten Dritter, soweit der Anspruch aus der Drittlizenz und nicht aus der Integration durch Boreon entsteht.
  • Jede Version der Software, die kostenlos oder zur Evaluierung oder Vorabnutzung geliefert wird.

Dieser Abschnitt nennt die gesamte Haftung von Boreon und den einzigen und ausschliesslichen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf jeden Anspruch wegen Verletzung geistigen Eigentums.

19. Vom Kunden gewährte Freistellung

Der Kunde wird Boreon, seine verbundenen Unternehmen und deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeitende und Vertreter gegen jeden Anspruch eines Dritten und alle daraus folgenden Schäden, Geldbussen, Strafen, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten und angemessenen Rechtsanwaltsgebühren verteidigen, freistellen und schadlos halten, die entstehen aus oder zusammenhängen mit:

  • Kundendaten, einschliesslich jeder Behauptung, dass sie ein Recht eines Dritten verletzen oder rechtswidrig erhoben, übermittelt oder verarbeitet wurden.
  • Nutzung der Software durch den Kunden, durch einen Benutzer oder durch jede Person, die dem Kunden oder vom Kunden ausgestellte Zugangsdaten verwendet, unter Verstoss gegen die Vereinbarung, gegen die Richtlinie zur zulässigen Nutzung oder gegen anwendbares Recht.
  • Jede Entscheidung, Einreichung, Offenlegung, Zusicherung oder Handlung, die der Kunde im Vertrauen auf Output vornimmt, einschliesslich eines Outputs einer KI-Funktion.
  • Verstoss des Kunden gegen den Abschnitt über die Beschränkungen, gegen den Abschnitt über Exportkontrolle und Sanktionen oder gegen die geistigen Eigentumsrechte von Boreon.
  • Jeder Anspruch eines Benutzers, eines Kunden, einer Aufsichtsbehörde oder eines anderen Dritten des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Software durch den Kunden.

Boreon wird dem Kunden umgehend schriftlich Mitteilung von dem Anspruch machen, dem Kunden die Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich überlassen und angemessene Mitwirkung auf Kosten des Kunden leisten. Der Kunde darf einen Anspruch nicht in einer Weise vergleichen, die Boreon eine Verpflichtung oder ein Anerkenntnis auferlegt, ohne die schriftliche Zustimmung von Boreon.

20. Laufzeit, Aussetzung und Beendigung

Die Vereinbarung tritt mit der Annahme in Kraft und bleibt in Kraft, bis jede Bestellung unter ihr abgelaufen oder beendet ist.

Beendigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann die Vereinbarung oder eine betroffene Bestellung mit schriftlicher Mitteilung beenden, wo die andere Partei einen wesentlichen Verstoss begeht und ihn nicht innerhalb von dreissig Tagen nach schriftlicher Mitteilung, die ihn beschreibt, behebt. Ein Verstoss gegen den Abschnitt über die Beschränkungen, gegen den Abschnitt über die Vertraulichkeit oder gegen die geistigen Eigentumsrechte von Boreon ist ein wesentlicher Verstoss, der nicht behebbar ist, und Boreon kann mit Mitteilung mit sofortiger Wirkung beenden.

Jede Partei kann mit schriftlicher Mitteilung beenden, wo die andere zahlungsunfähig wird, in ein Insolvenzverfahren, eine Liquidation oder ein gleichwertiges Verfahren eintritt, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt.

Aussetzung

Boreon kann den Zugang zur Software ganz oder teilweise aussetzen, wo es angemessen feststellt, dass fortgesetzter Zugang ein Sicherheitsrisiko darstellt, der Software oder einem anderen Kunden Schaden zufügt, rechtswidrig ist oder wesentlich ausserhalb des Zulässigen Umfangs liegt, oder wo ein unbestrittener Betrag nach Mitteilung unbezahlt bleibt. Boreon wird so viel Mitteilung machen, wie die Umstände angemessen erlauben, und den Zugang wiederherstellen, sobald die Ursache behoben ist.

Was bei Beendigung geschieht

  • Jede unter der Vereinbarung gewährte Lizenz endet sofort, ausser einer unbefristeten Lizenz der Server Edition, die aus einem anderen Grund als einem Verstoss des Kunden beendet wird.
  • Der Kunde muss die Nutzung der Software einstellen, jede Instanz herunterfahren und jede Kopie in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen oder vernichten, einschliesslich Sicherungskopien, und auf schriftliche Anfrage bestätigen, dass er dies getan hat.
  • Kundendaten in der Cloud Edition werden in Übereinstimmung mit den Bedingungen zur Datenverarbeitung behandelt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, das zu exportieren, was er benötigt, bevor die Laufzeit endet.
  • Bereits erzeugter Output gehört dem Kunden und bleibt sein Eigentum. Die Beendigung berührt ihn nicht.
  • Angefallene Gebühren bleiben zahlbar, und es ist keine Erstattung geschuldet, ausser wo die Vereinbarung eine solche ausdrücklich vorsieht.

Fortbestand

Folgendes besteht über die Beendigung oder den Ablauf hinaus fort: die Definitionen, das Eigentum und der Vorbehalt von Rechten, das Feedback, die Beschränkungen, der Abschnitt über die KI-Funktionen, der Abschnitt über den Ausschluss von Beratung, die Vertraulichkeit, der Gewährleistungsausschluss, die Haftungsbeschränkung, beide Freistellungen, die angefallenen Gebühren und die Überprüfung, die Exportkontrolle, das anwendbare Recht und die allgemeinen Bestimmungen, zusammen mit jeder Bestimmung, die ihrer Natur nach fortbestehen soll.

21. Exportkontrolle, Sanktionen und rechtmässige Nutzung

Die Software und alle mit ihr gelieferten technischen Daten können Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen unterliegen, einschliesslich denen der Vereinigten Staaten, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union.

Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er sich nicht in einem Land oder Gebiet befindet, das umfassenden Sanktionen unterliegt, nicht nach dessen Recht gegründet ist und nicht gewöhnlich dort ansässig ist; dass er keine Person ist, die auf einer anwendbaren Liste beschränkter Parteien, verweigerter Personen oder Sanktionen genannt ist, und nicht von einer solchen Person besessen oder kontrolliert wird; und dass er die Software nicht unter Verstoss gegen ein anwendbares Exportkontroll- oder Sanktionsgesetz exportieren, wieder ausführen, übertragen oder verfügbar machen wird.

Der Kunde darf die Software nicht für einen durch Exportkontrollrecht verbotenen Zweck nutzen, einschliesslich jeder Nutzung im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie.

Jede Partei wird das anwendbare Antikorruptions- und Bestechungsbekämpfungsrecht einhalten, einschliesslich des United States Foreign Corrupt Practices Act und des United Kingdom Bribery Act, sowie das anwendbare Geldwäschebekämpfungsrecht.

Boreon kann sofort aussetzen oder beenden, wo es angemessen annimmt, dass fortgesetzte Leistung gegen eines dieser Gesetze verstossen würde.

22. Endnutzer der Regierung der Vereinigten Staaten

Die Software und die Dokumentation sind kommerzielle Computersoftware und kommerzielle Computersoftware-Dokumentation, wie diese Begriffe in Federal Acquisition Regulation 12.212 und Defense Federal Acquisition Regulation Supplement 227.7202 verwendet werden.

Jede Nutzung, Vervielfältigung, Offenlegung, Änderung oder Reproduktion durch oder im Auftrag der Regierung der Vereinigten Staaten unterliegt ausschliesslich den Bedingungen der Vereinbarung, und es werden nur die darin genannten Rechte gewährt. Es werden keine Rechte über die hinaus gewährt, die die Vereinbarung jedem anderen Kunden gibt.

23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und die Frist für Ansprüche

Die Vereinbarung und jede Streitigkeit oder jeder Anspruch, die aus ihr oder im Zusammenhang mit ihr entstehen, einschliesslich eines ausservertraglichen, unterliegen dem in der Bestellung genannten Recht, ohne Rücksicht auf dessen Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Die Parteien unterwerfen sich der ausschliesslichen Zuständigkeit der in der Bestellung genannten Gerichte, und jede verzichtet auf jeden Einwand gegen diesen Gerichtsstand wegen eines unangemessenen Forums. Jede Partei kann dennoch bei einem zuständigen Gericht Unterlassung oder anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz suchen, um ihr geistiges Eigentum oder ihre vertraulichen Informationen zu schützen.

Frist

Keine Klage, die aus der Vereinbarung entsteht oder mit ihr zusammenhängt, darf von einer Partei mehr als ein Jahr nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, ausser einer Klage wegen Nichtzahlung, und ausser wo anwendbares Recht keine kürzere Frist als die von ihm vorgesehene erlaubt, in welchem Fall die kürzeste zulässige Frist gilt.

Verzichte

Im nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang verzichtet jede Partei auf jedes Recht auf ein Geschworenengerichtsverfahren, und jede Partei stimmt zu, dass ein Anspruch nur in ihrer individuellen Eigenschaft und nicht als Kläger oder Gruppenmitglied in einem behaupteten Sammel-, Kollektiv-, konsolidierten oder Vertretungsverfahren erhoben werden darf.

Das Recht und der Gerichtsstand sind in der Bestellung genannt und nicht hier festgelegt, weil eine an eine Organisation verkaufte Lizenz von den Bedingungen bestimmt wird, die diese Organisation unterzeichnet. Wenn Sie dieses Dokument prüfen, bevor eine Bestellung besteht, ist das die Klausel, die zuerst zu klären ist, und uns danach zu fragen ist keine schwierige Bitte.

24. Allgemeine Bestimmungen

Gesamte Vereinbarung

Die Vereinbarung bildet zusammen mit jeder Bestellung und jedem Dokument, das sie durch Verweis einbezieht, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über ihren Gegenstand. Sie ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Angebote, Kostenvoranschläge, Marketingmaterialien, Website-Texte, Präsentationen, Demonstrationen, Roadmaps, Gespräche und Zusicherungen. Jede Partei bestätigt, dass sie sich nicht auf eine Aussage, ein Versprechen oder eine Zusicherung verlassen hat, die nicht in der Vereinbarung genannt ist, mit der Massgabe, dass nichts die Haftung für betrügerische Falschdarstellung ausschliesst.

Rangfolge

Wo ein Widerspruch entsteht, ist die Rangfolge: eine unterzeichnete ausgehandelte Vereinbarung zwischen den Parteien, dann die Bestellung, dann die Bedingungen zur Datenverarbeitung in Bezug auf personenbezogene Daten, dann diese Vereinbarung, dann die Richtlinie zur zulässigen Nutzung, dann die Dokumentation, dann die Lizenzzusammenfassung und jedes andere veröffentlichte Material.

Eine Bestimmung in einer Bestellung, einem Lieferantenportal, den Standardbedingungen des Kunden oder einem anderen Geschäftsformular des Kunden hat keine Wirkung, selbst wenn Boreon dieses Dokument annimmt oder bestätigt.

Änderungen

Boreon kann die Vereinbarung für neue Bestellungen und für Verlängerungen aktualisieren. Die für eine bestehende Laufzeit geltende Fassung ist die zu Beginn dieser Laufzeit angenommene Fassung, es sei denn, eine Änderung ist durch Gesetz oder durch Sicherheit erforderlich. Eine Änderung einer unterzeichneten ausgehandelten Vereinbarung erfordert ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument.

Abtretung

Der Kunde darf die Vereinbarung weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Boreon abtreten oder übertragen, auch nicht kraft Gesetzes oder im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, einer Übernahme oder einem Verkauf von Vermögenswerten, und jeder Versuch, dies ohne Zustimmung zu tun, ist nichtig. Boreon darf die Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, einer Übernahme, einer Umstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte abtreten.

Salvatorische Klausel und Anpassung

Wo eine Bestimmung der Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird sie im mindestens erforderlichen Umfang angepasst, um sie durchsetzbar zu machen und dabei ihre Absicht so genau wie möglich zu bewahren, und der Rest der Vereinbarung bleibt voll in Kraft.

Kein Verzicht

Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts unter der Vereinbarung ist kein Verzicht darauf, und eine einmalige oder teilweise Ausübung verhindert keine weitere Ausübung.

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Leistung, ausser einer Zahlungspflicht, das durch ein Ereignis ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht wird, einschliesslich höherer Gewalt, Naturkatastrophe, Krieg, Terrorismus, ziviler Unruhen, Epidemie, Arbeitskampf, Regierungshandlung, Ausfall eines Telekommunikations- oder Infrastrukturanbieters, Cyberangriff oder Ausfall eines Drittdienstes.

Mitteilungen

Mitteilungen an Boreon müssen schriftlich erfolgen und an privacy@boreon.com gesendet werden, sowie an die in der Bestellung genannte Adresse, wo eine Zustellung in Papierform erforderlich ist. Mitteilungen an den Kunden werden an den in der Bestellung genannten Kontakt oder an die im Konto hinterlegte Administratoradresse gesendet. Eine Mitteilung wird mit Zugang wirksam.

Verhältnis, Begünstigte und Öffentlichkeitsarbeit

Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Die Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Gemeinschaftsunternehmen, keine Vertretung, kein Treuhand- oder Arbeitsverhältnis. Sie verleiht keiner Person, die nicht Partei ist, ein Recht, ausser den Lizenzgebern, Lieferanten, verbundenen Unternehmen und freigestellten Personen von Boreon, die sich auf die Bestimmungen zum Gewährleistungsausschluss, zur Haftungsbeschränkung und zur Freistellung berufen können.

Keine Partei darf den Namen, das Logo oder die Marken der anderen in der Öffentlichkeitsarbeit ohne vorherige schriftliche Zustimmung verwenden, die per E-Mail erteilt werden kann.

Sprache und Auslegung

Die Vereinbarung ist in englischer Sprache abgefasst, und der englische Text ist massgebend. Wo eine Übersetzung geliefert wird und in der Bedeutung abweicht, hat der englische Text Vorrang. Überschriften dienen der Bequemlichkeit und beeinflussen die Auslegung nicht. Das Wort einschliesslich bedeutet einschliesslich ohne Beschränkung. Ein Verweis auf ein Gesetz umfasst dieses Gesetz in seiner geänderten oder ersetzten Fassung.

Ausfertigungen

Eine Bestellung kann in Ausfertigungen und durch elektronische Unterschrift unterzeichnet werden, von denen jede ein Original ist und die alle zusammen ein Instrument bilden.

25. Fragen und der Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung

Schreiben Sie an privacy@boreon.com für die ausführbare Fassung dieser Vereinbarung, für eine ausgehandelte Unternehmensvereinbarung, für die Bedingungen zur Datenverarbeitung oder für die Liste der Hinweise zu Komponenten Dritter. Diese Adresse erreicht eine Person.

Ein potenzieller Kunde kann den vollständigen Text verlangen, bevor er sich zu irgendetwas verpflichtet. Boreon wird ihn senden. Ein Anbieter, der die Lizenz erst nach der Unterschrift zeigt, sagt Ihnen etwas.

Dieses Dokument wird veröffentlicht, damit es gelesen, verlinkt, mit Lesezeichen versehen, an einen Rechtsberater gesendet und in einen Beschaffungsfragebogen eingefügt werden kann. Wo der Kunde eine ausgehandelte Vereinbarung mit Boreon unterzeichnet hat, gilt diese Vereinbarung, und diese hier gilt nur, wo jene schweigt.